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Verordnung
und Kostenübernahme
Sprach- und Stimmtherapie muss ärztlich verordnet werden.
Ärzte
aus folgenden Fachrichtungen können Therapien verordnen:
Allgemeinmediziner, HNOÄrzte, Kieferorthopäden, Kinderärzte,
Neurologen, Onkologen, Phoniater und Zahnärzte.
Die
therapeutischen Maßnahmen finden außer bei verordneten
Hausbesuchen in den Praxisräumen statt.
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