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Verordnung und Kostenübernahme

Sprach- und Stimmtherapie muss ärztlich verordnet werden.

Ärzte aus folgenden Fachrichtungen können Therapien verordnen:

Allgemeinmediziner, HNOÄrzte, Kieferorthopäden, Kinderärzte, Neurologen, Onkologen, Phoniater und Zahnärzte.

 

Die therapeutischen Maßnahmen finden außer bei verordneten Hausbesuchen in den Praxisräumen statt.